Entscheidung über Förderanträge im laufenden Jahr:Der Stiftungsvorstand wird in diesem Jahr fortlaufend über eingehenden Förderanträge entscheiden.
In der Regel erfolgt diese Entscheidung über eine Förderung innerhalb von sechs Wochen.
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Bitte berücksichtigen Sie unbedingt diese Frist bei der Antragsstellung, damit nicht die Gefahr besteht, dass das Projekt vor einer Förderzusage begonnen wird.
Da die Stiftung keine bereits begonnen Projekte fördern kann, würde nämlich eine Förderung dann nicht mehr möglich sein!
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Benutzen Sie zur Antragstellung den Förderantrag, den Sie hier auf Ihren Computer herunterladen und dort weiter bearbeiten können.
Füllen Sie den Förderantrag bitte vollständig aus und senden ihn unterschrieben an die Stiftung zurück.
Wichtig:
- Sind unsere Fördermittel für das laufende Jahr ausgeschöpft, ist erst im folgenden Jahr eine Förderung nach erneuter Antragstellung möglich.
- Gemäß unserer Satzung besteht kein Anspruch auf Förderung.
Laden Sie hier den Förderantrag herunter.
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