So fördern wir ihr Projekt ...

 

 

 

Unser Selbstverständnis
Die „Christliche Stiftung Zukunft Mensch“, Oberhausen, stellt Mittel „zur Förderung der Bildung und Erziehung, der Kunst und Kultur sowie der Jugend-, Familien- und Altenhilfe […]“ zur Verfügung. War unser Stifter – der Kulturring Oberhausen e.V. – besonders der katholischen Kirche nahe, weiß sich die Stiftung heute der Ökumene in Oberhausen verpflichtet. Deshalb fördern wir unserem Stiftungszweck entsprechend Einrichtungen sowie gemeinnützige Vereinen und Vereinigungen, die den Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) unserer Stadt verbunden sind.

Dazu kann die Stiftung eigene oder gemeinsam mit anderen Institutionen verant­wortete Veranstaltungen durchführen. Der Zweck wird zudem erfüllt durch die finanzielle Förderung von Projekten in Kinder- und Jugendeinrichtungen, von Maßnahmen für Familien, Jugendliche und Senioren, von Kultur- und Bildungs­veranstaltungen sowie von Projekten, die dem Stiftungszweck entsprechen.

Antragstellende Organisation
Bewerben können sich Kirchengemeinden, Träger der Kinder- und Jugendhilfe oder Vereine, Initiativen und Einrichtungen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen. Auch Einzelpersonen können Projektvorschläge einreichen, jedoch muss hierzu eine Zusammenarbeit mit einem entsprechenden Projektträger gewährleistet sein.

Inhaltliche Schwerpunkte
Gefördert werden Projekte und Aktivitäten in den Bereichen von Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur sowie der Jugend-, Familien- und Altenhilfe insbesondere zur

  • Vermittlung von Werten und Auseinandersetzung mit ihnen;
  • sozialpastoralen Arbeit und zu anderen kirchlichen Aufgabenfeldern;
  • Ökumene;
  • Verbesserung von Zukunftschancen;
  • Förderung von Eigeninitiative und Persönlichkeitsentwicklung;
  • Linderung und Vermeidung von Armut;
  • Integration und interkulturellen Begegnung;
  • Stärkung des Selbstbewusstseins;
  • Förderung des bürgerschaftlichen Engagements im Dienste für das Gemeinwohl in der Stadt Oberhausen;
  • Mobilisierung und Findung von Ehrenamtlichen;

Ihr Projekt sollte ...

  • ... längerfristige Ziele verfolgen und sich möglichst nicht allein auf einen Event beschränken sowie von seiner Idee her übertragbar und damit ausweitbar sein;
  • ... durch bestehende direkte Kontakte oder verbindliche Zusammenarbeit mit Part­nern im Stadtteil oder in der Pfarrei/Gemeinde die Zielgruppen erreichen und die Teilnehmenden zu eigener Aktivität anregen,
  • ... möglichst an bestehende Netzwerke anknüpfen oder die Netzwerk­bildung ermöglichen;
  • ... ehrenamtliches Engagement ermöglichen und fördern,
  • ... durch eine Auswertung den Projekterfolg überprüfbar machen.

Ferner muss die „Christliche Stiftung Zukunft Mensch“ als Fördererin des Projekts erkennbar sein und die Förderung durch die Stiftung über die Öffentlichkeitsarbeit des Trägers kommuniziert werden. Die antragstellende Einrichtung/Gruppe sollte möglichst Erfahrungen in der Durchführung von Projekten haben.

Unser Förderung umfasst nicht:

  • Projekte mit kommerzieller Ausrichtung;
  • Einzelpersonen (z.B. bedürftige Familien oder erkrankte Kinder);
  • die Deckung allgemeiner, laufender Kosten (Personal- wie Sachkosten);
  • dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse („Stellenfinanzierung“);
  • Antragssteller von staatlichen Stellen oder Wirtschaftsunternehmen mit Ausnahme von konfessionellen Schulen in kommunaler Trägerschaft;
  • bauliche Investitionen;
  • wissenschaftliche Vorhaben;
  • Studienstipendien, Reisekosten, Studienaufenthalte;
  • Projekte mit parteipolitischer Ausrichtung;
  • Projekte deren wesentlichen Teile außerhalb der Stadt Oberhausen durchgeführt werden;
  • bereits begonnene oder durchgeführte Projekte.

Antragsform, Höhe und Verwendung der Fördersumme:
Zur Antragstellung ist das Antragsformular der Stiftung zu nutzen sowie vollständig und wahr­heitsgemäß auszufüllen. In der Regel sollen die Fördergelder für zusätzliche Personalkosten und projektbezogene Sachkosten verwendet werden. Ein Eigenanteil muss nachgewiesen werden. Bitte beachten Sie, dass die Förderung bereits begonnener oder durchgeführter Projekte grundsätzlich nicht möglich ist. Möglich ist jedoch die Förderung von neuen Teilprojekten innerhalb eines bereits laufenden Projektes. Diese Projekte müssen als selbstständige Einheiten erkennbar sein und müssen auch vom Hauptprojekt unabhängig abgerechnet werden.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Förderung wird ausschließlich auf ein Konto des Rechtsträgers gezahlt.

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